– Organisation und Führung eines Arbeitsschutzgeschäfts mit dem Arbeitgeber
– Durchführung von Arbeitsschutzaktivitäten mit dem Arbeitgeber in einer explosionsgefährdeten Atmosphäre
– Inspektion und Prüfung von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung sowie Erteilung von Belegungsgenehmigungen
– Prüfung der Arbeitsbedingungen, dh chemischer, biologischer und physikalischer Schäden (außer ionisierender Strahlung) und des Mikroklimas in Arbeits- und Nebenräumen
– Vorbeugende und regelmäßige Inspektionen und Prüfungen von Arbeitsmitteln, Ausrüstung und Arbeitsumgebung in dem von explosionsfähiger Atmosphäre bedrohten Bereich
– Regelmäßige Inspektionen und Prüfungen von Arbeitsmitteln, Geräten, Ausrüstungen und persönlicher Schutzausrüstung sowie von physischen, chemischen und biologischen Schäden des Mikroklimas in Bergbaueinrichtungen und -räumen
– Schulung der Arbeitnehmer für sicheres Arbeiten im Hinblick auf die Sicherheit am Arbeitsplatz
– Unterweisung der Arbeitnehmer in explosionsgefährdeten Bereichen
– Schulung und Ausbildung von Arbeitnehmern für sicheres Arbeiten im Bergbau
– Erstellung eines Risikobewertungsdokuments am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld
– Erarbeitung eines Gesetzes zur Risikobewertung in dem von explosionsfähiger Atmosphäre bedrohten Bereich
– Ausarbeitung von Studien für Jobs, bei denen die Dienstzeit von der Versicherung berechnet wird
– Vorbereitung von Studien zur Sicherheit am Arbeitsplatz und Studien zur Landschaftsgestaltung